Information zum Bürgerbegehren und Ratsbegehren in der Stadt Wemding
Kommunalpolitik
Am 27. März fordern wir alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Wemding, Amerbach und Amerbach Kreuth auf, sich am Rats-/Bürgerbegehren zu beteiligen. Denn nur durch eine hohe Wahlbeteiligung wird sichergestellt dass ein Meinungsbild aller Bürgerinnen und Bürger entsteht. Wenn die Wahlbeteiligung niedrig wäre, besteht die Gefahr, wie auch schon in Bürgerbegehren anderer Städte, dass eine Minderheit mit ihren Interessen gegen die Interessen der Mehrheit entscheidet.
Der Stimmzettel ist in Bereiche aufgegliedert. Für jeden Bereich haben sie jeweils 1 Stimme, also in Summe 3 Stimmen.
Im Ratsbegehren entscheiden sie ob jeder Bürger rechnerisch mit über 1000,- €uro durch eine Generalsanierung des Hallenbades belastet wird.
Dieses Ratsbegehren war unserer Meinung nach notwendig, da im Bürgerbegehren nur die Frage gestellt wird ob der Badebetrieb wieder aufgenommen und erhalten bleiben soll, ohne auf die Kostenbelastung für die Stadt Wemding und schließlich für jeden einzeln Bürger/in einzugehen.
Wenn es nun im Ratsbegehren und im Bürgerbegehren keine klare Entscheidung gibt, ist die Stichfrage entscheidend. Deshalb ist es wichtig, auch die dritte Stimme hier zu vergeben. Mit dieser Stichfrage kann man sich klar zwischen Ratsbegehren und dem Bürgerbegehren entscheiden.
Wir bitten Sie, gehen sie am 27. März zur Wahl. Entscheiden Sie so, dass der Stadt Wemding und dem Stadtrat auch in Zukunft nicht durch eine zusätzliche hohe Neuverschuldung die Hände für viele andere wichtige Zukunftsprojekte gebunden sind. Viele Herausforderungen stehen an:
- Straßensanierungen,
- Kanal- und Wasserleitungen,
- Sanierung der Mittelschule
Veröffentlicht am 23.02.2011